Abrechnung:

Gibt es eine Rückerstattung von der Sozialversicherung?

Es gibt eine Teil-Rückerstattung.

Wir sind ein Zentrum von Praxen freiberuflicher Wahlphysiotherapeuten – aus diesem Grund müssen Sie die Therapiekosten vorfinanzieren.

 

Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie die Honorarnote mit den dazugehörigen Unterlagen. Sobald die Rechnung bezahlt wurde, können Sie diese dann mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrem jeweiligen Sozialversichungsträger einreichen.

 

Die Rückvergütung der Therapie richtet sich nach den jeweiligen Tarifsätzen, festgelegt im Leistungskatalog des Sozialversicherungsträgers. Verbindliche Auskunft über den Kostenersatz / Kostenzuschuss zu Ihrer Behandlung kann Ihnen Ihre Kasse geben. Ansprechpartner ist hierfür zumeist die Abteilung Wahlarzthilfe / Wahlarztrückerstattung.