Muss die Therapie chefärztlich bewilligt werden?
Um mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger rückverrechnen zu können ist es nötig, dass die Verordnung vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bewilligt wird.
Dies muss vor Beginn der Therapie durchgeführt werden. Wenn Sie zur Terminvereinbarung den Verordnungsschein mitbringen, übernehmen wir gerne für Sie diese Aufgabe.
Sollte jedoch der Krankheitsverlauf den sofortigen Beginn der Therapie nahelegen und die chefärztliche Bewilligung noch nicht vorliegen, wird dies zumeist für die erste Therapieeinheit (unter Verweis auf die dringende Therapiebedürftigkeit) von der Kasse geduldet, obwohl es gegen die formalen Erfordernisse verstößt.
Praxen freiberuflicher Physiotherapeuten
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